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| Rechtsanwalt Alexander Kohut in seinem Büro |
Fa. DigiProtect unterliegt vor dem Amtsgericht Frankfurt
Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 29.01.2010 (Az.: 31 C 1078/09 - 78) eine Klage der Fa. DigiProtect, vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, auf Erstattung von Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgewiesen und nur Schadensersatz von EUR 150,- zugesprochen. Hintergrund der Klage war eine urheberrechtliche Abmahnung eines Filesharers durch DigiProtect.
Wie der Rechtsanwalt des Filesharers, RA Alexander Kohut aus Rosenheim berichtet, ist das Amtsgericht Frankfurt aufgrund neuer Erkenntnisse von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt.
Am 30.11.2009 hat RA Dr. Kornmeier in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Landgericht Frankfurt erklärt, er würde mit DigiProtect auf Basis eines monatlichen Pauschalhonorars abrechnen, weil es für DigiProtect schon aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich sei, in jedem einzelnen Fall eine 1,3-Gebühr nach dem RVG aus einem Streitwert von EUR 10.000,- zu bezahlen.
In der Wochenendbeilage der SZ von 27/28.2.2010 wird berichtet, dass allein die Fa. DigiProtect im Jahr 2009 zwischen 45000 und 60000 Abmahnungen verschicken ließ, was bei Abrechnung nach dem RVG zu Rechtsanwaltskosten in Höhe von 29 Mio bis 39 Mio EURO geführte hätte.
Die Eidesstattliche Versicherung vom 30.11.2009 lag dem Amtsgericht Frankfurt vor. Auch wurden die Angaben von einem RA der Kanzlei Kornmeier in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt ausdrücklich nochmals bestätigt, was das Gericht dazu veranlasst hat, die auf das RVG gestützte Kostenklage abzuweisen. Denn eine Erstattung von RVG-Gebühren kann nur dann verlangt werden, wenn der Anwalt mit seinem Auftraggeber auch tatsächlich nach RVG abrechnet. Das ist aber bei der Kanzlei Dr Kornmeier und ihrer Mandantin DigiProtect gerade nicht der Fall. Nicht entstandene Rechtsanwaltsgebühren können aber eben auch gerade nicht als Schaden gegenüber Filesharern geltend gemacht werden, wie RA Kohut gegenüber Bayern-online erklärte.
Gegen das Urteil wurde durch DigiProtect Berufung eingelegt, was nach Aussage des RA Kohut kaum verwunderlich ist, nachdem das Urteil das gesamte Geschäftsmodell der DigiProtect in Frage stellt.
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